FAQ
Allgemeine Fragen
Gründung Ersatzschule | Wie gründe ich eine Privatschule (Ersatzschule)? |
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I. Was sind Ersatzschulen? Eine Schule in freier Trägerschaft (das Gesetz spricht nicht von Privatschule) ist Ersatzschule, wenn im Land entsprechende öffentliche Schulen bestehen.
II. Voraussetzungen zur Genehmigung einer Ersatzschule
III. Erlöschen der Genehmigung Wenn nach einem Jahr der Betrieb der Schule nicht aufgenommen wird, erlischt die Genehmigung.
Die Finanzhilfe wird als "Kopfsatz" gewährleistet, das bedeutet, dass pro Schüler/in oder Teilnehmer/in ein Zuschuss gezahlt wird. Die Höhe dieses Zuschusses ist abhängig von der Schulart und orientiert sich an einem durchschnittlichen Gehalt für beamtete Lehrkräfte. Mit dem "Bruttokostenmodell" ist es möglich, anhand eines Berechnungsmodells zu bestimmen, wie hoch die Kosten für einen staatlichen Schüler sind und dann die Zahlen mit den Zuschüssen für einen Schüler an der entsprechenden Privatschule zu vergleichen. |
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| Letzte Aktualisierung ( Dienstag, 29. Januar 2008 ) |

