FAQ
Schulformen
Schulformen | Welche Schulformen gibt es für Bildungseinrichtungen in freier Trägerschaft? |
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Unter einer Privatschule stellt man sich auf Anhieb ein Internat in einem Schloss am Bodensee vor oder eine gediegene Schule, in der Schüler in Uniform durch altehrwürdige Gebäude wandeln, wie Eton/GB zum Beispiel. Doch das Spektrum der Privatschulen ist viel größer: Im allgemein bildenden Bereich können zum Beispiel Grundschulen, Hauptschulen, Realschulen, Gymnasien, Sonderschulen oder Internationale Schulen in freier Trägerschaft stehen. Im berufsbildenden Bereich gibt es unter anderem Berufsschulen, Berufsfachschulen, Berufliche Gymnasien, Fachschulen oder Berufskollegs in freier Trägerschaft. Daneben gibt es Sprachschulen, Weiterbildungs-Institute oder Nachhilfeeinrichtungen. Das Schulrecht trennt staatliche Schulen von Schulen in freier Trägerschaft (Privatschulen), beide gehören zum öffentlichen Schulwesen. Privatschulen nehmen daher eine öffentliche Aufgabe wahr - dies wird im Privatschulgesetz von Baden-Württemberg auch so anerkannt (§ 1). Eine Differenzierung nach staatlichen und privaten Schulen ist wichtig, weil für beide unterschiedliches Recht gilt. Innerhalb der Privatschulen unterscheidet das Privatschulrecht von Baden-Württemberg nach Ersatzschulen und Ergänzungsschulen sowie nach Freien Unterrichtseinrichtungen. Die Gesetzgebungskompetenz für den Bereich "Schule und Bildung" haben nach dem Grundgesetz die Länder (Föderalismusprinzip). Daher gibt es in den 16 Bundesländern teilweise unterschiedliche Organisationsformen für die Institution Schule. |
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| Letzte Aktualisierung ( Dienstag, 29. Januar 2008 ) |

