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Was ist eine Ergänzungsschule? Drucken E-Mail

Eine Schule in freier Trägerschaft - das Gesetz spricht nicht von Privatschule - ist Ergänzungsschule, wenn im Land keine entsprechenden staatlichen Schulen bestehen. Wie der Name schon sagt, ergänzt diese Schule das staatliche Schulsystem.

Ergänzungsschulen bieten Schulformen und Unterrichtsinhalte an, die das staatliche Schulsystem gar nicht oder in der jeweiligen Form nicht kennt: Es gibt Einrichtungen im allgemein- und berufsbildenden Bereich, die das öffentliche Schulsystem und die Ersatzschulen "ergänzen". Die Ergänzungsschulen sind frei in der Auswahl von Schülerinnnen und Schülern sowie von Lehrerinnen und Lehrern.

Sie sind insbesondere im Bereich der beruflichen Bildung tätig, und zwar dort, wo es für einige, meist moderne, Berufe keine oder noch keine staatlichen Ausbildungseinrichtungen gibt. Die Ausbildung erfolgt regelmäßig an Hand selbst erstellter oder in Zusammenarbeit mit privat organisierten Berufs- und/oder Interessenverbänden erarbeiteter Ausbildungspläne oder nach denen von Handwerkskammern, Industrie- und Handelskammern, Landwirtschaftskammern oder Innungen. Sie endet mit Prüfungen vor privaten Einrichtungen oder mit staatlich anerkannten Abschlussprüfungen vor der Handwerkskammer, der Industrie- und Handelskammer, der Landwirtschaftskammer oder der Innung.

Ergänzungsschulen im allgemeinbildenden Bereich sind entweder staatlich anerkannt und können daher eigene Abschlüsse anbieten oder sie bereiten auf die Schulfremdenprüfung vor - zu beachten ist, dass in Baden-Württemberg der Besuch einer Ergänzungsschule grundsätzlich nicht von der Schulpflicht befreit.

Das Schulgeld für eine Ergänzungsschule kann nicht als Sonderausgabe steuerlich geltend gemacht werden. Ausnahme: Aufwendungen für allgemeinbildende Ergänzungsschulen werden anerkannt.

Letzte Aktualisierung ( Dienstag, 29. Januar 2008 )