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Was sind freie Unterrichtseinrichtungen? Drucken E-Mail

Freie Unterrichtseinrichtungen sind keine Schulen, sondern Bildungseinrichtungen, die nicht den gesetzlich fixierten Schulbegriff erfüllen. Dabei handelt es sich in der Regel um Einrichtungen ohne schulische Organisation und Dauer (Lehrgänge und Kurse; Kursdauer: weniger als 6 Monaten).

Dazu zählen z.B. Sprachschulen, Integrationskurse für Migrantinnen und Migranten, Bildungseinrichtungen für Wirtschaft und Technik und sonstige Weiterbildungen. Zu letzteren gehören auch Nachhilfe-Institute und Einrichtungen für Fernunterricht - sie gehören nur im weiteren Sinne zum Privatschulbereich.

Freie Unterrichtseinrichtungen dienen grundsätzlich nicht der Schulpflichterfüllung.

Neben den allgemeinen Gesetzen müssen freie Unterrichtseinrichtungen das Gewerberecht beachten.

Letzte Aktualisierung ( Dienstag, 29. Januar 2008 )