FAQ
Privatschulen und Staat
Finanzhilfe | Erhalten Privatschulen finanzielle Unterstützung? |
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Gemessen an den Gesamtkosten, die in Baden-Württemberg (Land, Landkreise, Kommunen) für Schüler an einer Schule in staatlicher Trägerschaft ausgegeben werden, erhält eine Schule in freier Trägerschaft nur ca. 60-70 % der Kosten vom Land als Zuschuss. Der nicht durch Zuschüsse gedeckte Kostenanteil muss durch Schulgeld und Sponsoren finanziert werden. Voraussetzungen für die staatliche Finanzhilfe laut § 17 Privatschulgesetz B-W:
Die Finanzhilfe wird als "Kopfsatz" gewährleistet, das bedeutet, dass pro Schüler/in oder Teilnehmer/in ein Zuschuss gezahlt wird. Die Höhe dieses Zuschusses ist abhängig von der Schulart und orientiert sich an einem durchschnittlichen Gehalt für beamtete Lehrkräfte. Mit dem "Bruttokostenmodell" in § 18 a Privatschulgesetz ist es möglich, anhand eines Berechnungsmodells zu bestimmen, wie hoch die Kosten für einen staatlichen Schüler sind und dann die Zahlen mit den Zuschüssen für einen Schüler an der entsprechenden Privatschule zu vergleichen. Bestimmte Ergänzungsschulen erhalten einen Zuschuss nach Maßgabe des Staatshaushaltsplanes, der ca. 10 % der etwaigen staatlichen Finanzhilfe entspricht, auf Antrag gewährleistet wird und ohne Rechtsanspruch ist. Warum müssen eigentlich Eltern, die sich für den Besuch einer Schule in freier Trägerschaft entscheiden, Schulgeld zahlen? Wird dadurch ihr Wahlrecht nicht eingeschränkt? In Baden-Württemberg ist es das erklärte Ziel der Schulen in freier Trägerschaft, keine oder nur sozialverträgliche Schulgelder erheben zu müssen, damit sie allen Gesellschaftsschichten offen stehen. Dafür brauchen sie aber gerechte Zuschüsse. Bildung und Ausbildung sind so wichtig für jeden Einzelnen und für den Standort Baden-Württemberg, dass nicht auf Kosten der Eltern an Schulen in freier Trägerschaft gespart werden darf. |
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| Letzte Aktualisierung ( Dienstag, 29. Januar 2008 ) |

