FAQ
Privatschulen und Staat
Staatliche Aufsicht | Stehen Schulen in freier Trägerschaft unter staatlicher Aufsicht? |
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Das gesamte Schulwesen steht unter der Aufsicht des Staates - das Schulwesen in staatlicher Trägerschaft ebenso wie das in freier Trägerschaft; so regelt es das Grundgesetz in Artikel 7. Der Staat hat durch die verfassungsrechtliche Verankerung des Grundsatzes der Privatschulfreiheit gleichzeitig auch eine Garantie für diese Freiheit übernommen. Aus dem Grundsatz der Privatschulfreiheit kann nicht abgeleitet werden, dass die Ersatzschule eine staatsfreie Schule wäre. Abweichungen zwischen staatlichen Schulen und privaten Ersatzschulen ergeben sich allerdings hinsichtlich des Umfanges dieser staatlichen Aufsichts- und Eingriffsrechte. Das Recht des Staates und seine Pflicht zur Aufsicht über (staatlich genehmigte oder vorläufig erlaubte) private Ersatzschulen ist mithin beschränkt ausschließlich auf die fortlaufende Beobachtung der Einhaltung der in Art. 7 Absätze 4 und 5 GG normierten Genehmigungsvoraussetzungen sowie auf den Bereich des sog. Berechtigungswesens. An Ergänzungsschulen hingegen ist die Gestaltungsfreiheit bezüglich der Schulkonzeption und -durchführung besonders hoch. Die staatliche Schulaufsicht ist hier im Wesentlichen auf Aufgaben der allgemeinen Gefahrenabwehr beschränkt. Die Schulbehörde hat das Recht, Unterlagen und Nachweise zu verlangen und Schulbesuche zu machen. |
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| Letzte Aktualisierung ( Dienstag, 29. Januar 2008 ) |

