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Welche Aufgabe haben die Regierungspräsidien? |
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Die Abteilungen "Schule und Bildung" der Regierungspräsidien in Baden-Württemberg sind als Teil der Schulverwaltung für das gesamte Schulwesen in ihren Bezirken zuständig. Als Schulaufsicht sind sie damit Ansprechpartner für Lehrer/innen, Schüler/innen und Eltern an staatlichen Schulen und für die für Bildung und Berufsausbildung Mitverantwortlichen. Außerdem nehmen sie die Schulaufsicht für die Schulen in freier Trägerschaft wahr. Unterstützt werden die Regierungspräsidien im Bereich der Grund-, Haupt-, Real- und Sonderschulen von den unteren Schulaufsichtsbehörden.
Aufgaben:
- Sie stellen im Rahmen der vom Land Baden-Württemberg zur Verfügung gestellten Lehrerstellen das Lehrpersonal den staatlichen Schulen bedarfsgerecht zur Verfügung.
- Sie unterstützen und begleiten den Prozess der inneren Schulentwicklung bei den staatlichen Schulen, der die Qualitätssicherung, die Qualitätssteigerung und die Entwicklung zur Eigenständigkeit der Schulen zum Inhalt hat.
- Sie arbeiten mit Personalvertretungen, Frauenvertretungen, Elternvertretungen, Schülervertretungen sowie mit den Gemeinden, Städten und Kreisen in ihrer Funktion als Schulträger zusammen.
- Partner sind die Hochschulen, die Seminare für Didaktik und Lehrerbildung und die Kirchen. Hinzu kommen Kammern, Innungen, Unternehmen und Einrichtungen im Rahmen verschiedener Berufsausbildungen sowie die Agenturen für Arbeit.
- Sie erteilen die Genehmigungen für die privaten Ersatzschulen, überprüfen die Anforderungen an die Privatschulen, Lehrer/innen und Schulleiter/innen, verleihen den Status der staatlichen Anerkennung an die Ersatzschulen, lassen sich die Eröffnungen von Ergänzungsschulen anzeigen und sind zuständig für die Anträge der Ersatzschulen auf staatliche Finanzhilfe.
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Letzte Aktualisierung ( Montag, 11. Januar 2010 )
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