FAQ
Allgemeine Fragen
Privatschullehrer | Wie kann ich mich bei Privatschulen als Lehrer bewerben und welche Voraussetzungen benötige ich? |
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Eine "zentrale Vergabestelle" für Lehrer an Privatschulen gibt es nicht. Initiativbewerbungen bei den Trägern der Privatschulen haben sich bewährt - fragen Sie vorher einfach telefonisch nach, ob ein Bedarf besteht. Stellenangebote von VDP-Mitgliedsschulen aus dem ganzen Bundesgebiet finden Sie auch bei der VDP-Service GmbH. Auch das Kultusministerium veröffentlicht Stellenangebote von Privatschulen - eine Übersicht über den Stellenmarkt bietet der Deutsche Bildungsserver. Zu empfehlen ist auch der Clippingdienst vom Wissenschaftsladen Bonn. Grundsätzlich gelten für die Einstellung von Lehrern an Privatschulen die selben Anforderungen wie beim Staat: Lehrer benötigen eine fachliche und pädagogische Eignung. Nach Artikel 7 Absatz 4 des Grundgesetzes darf die wissenschaftliche Ausbildung der Lehrkräfte an Privatschulen nicht hinter den öffentlichen Schulen zurückstehen. Die Anforderungen an die wissenschaftliche Ausbildung der Lehrer sind erfüllt, wenn eine fachliche und pädagogische Ausbildung sowie Prüfungen nachgewiesen werden, die der Ausbildung und den Prüfungen der Lehrer an entsprechenden öffentlichen Schulen im Werte gleichkommen. Unter bestimmten Voraussetzungen können Lehrkräfte, die bereits beamtet sind, für eine Tätigkeit an einer Privatschule beurlaubt werden. Für private Ersatzschulen gelten jedoch bestimmte Auflagen, so vor allem im pädagogischen Bereich für den Seiteneinstieg. An Ersatzschulen ist - wie an staatlichen Schulen - ein bestimmtes Verfahren zu beachten und eventuell eine pädagogische Zusatzausbildung zu absolvieren. In der Praxis drängen die Schulverwaltungen darauf, dass an der Ersatzschule (allgemeinbildende Schulen, wie Grund-, Haupt- und Realschulen sowie Gymnasien) der überwiegende Teil der Lehrer die volle staatliche Lehrerausbildung besitzt. Ergänzungsschulen und freien Unterrichtseinrichtungen sind in der Auswahl ihrer Lehrkräfte grundsätzlich frei. Die Schulen werden jedoch häufig gegenüber den Schülern/Eltern ein gewisses Qualitätsniveau der Ausbildung nachweisen wollen. Bei anerkannten Ergänzungsschulen, an welchen die Schulpflicht erfüllt werden kann, werden von den Bezirksregierungen teilweise ähnliche Anforderungen an das Lehrpersonal gestellt wie an staatlichen Schulen und Ersatzschulen. Unter wissenschaftlichen Ausbildung ist zu verstehen, dass jedenfalls ein abgeschlossenes, für eine Unterrichtstätigkeit und für das entsprechende Unterrichtsfach einschlägiges Hochschulstudium vorliegen muss. Im Privatschuldienst kann unter Umständen der Universitätsabschluss (wissenschaftliche Ausbildung) dem ersten Staatsexamen gleichgestellt werden, da die Befähigung durch eine Ausbildung erworben sein muss, die nicht hinter der staatlicher Lehrer zurücksteht. Zudem muss die pädagogische Ausbildung und Prüfung nachgewiesen werden. Die pädagogische Eignung kann gegebenenfalls durch einen Unterrichtsbesuch der zuständigen Schulaufsichtsbehörde nachgewiesen werden, so dass von Fall zu Fall auf ein zweites Staatsexamen verzichtet werden kann.
Weitere Infos zur Lehrtätigkeit an Privatschulen finden Sie in unserer |
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| Letzte Aktualisierung ( Mittwoch, 19. Dezember 2007 ) |

