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Wie gründe ich eine Privatschule (Ergänzungsschule)? Drucken E-Mail

I. Was sind Ergänzungsschulen?

Eine Schule in freier Trägerschaft (das Gesetz spricht nicht von Privatschule) ist Ergänzungsschule, wenn im Land keine entsprechenden öffentlichen Schulen bestehen, also wie der Name schon sagt, das staatliche Schulsystem ergänzt.

 

II. Voraussetzungen zur Gründung einer Ergänzungsschule:

  • Anzeige bei der Schulaufsichtsbehörde
  • Persönliche Zuverlässigkeit des Trägers der Schule
  • Schutz der Allgemeinheit vor Schäden und Gefahren

III. Staatliche Anerkennung
  • Bewährung der Ergänzungsschule
  • besonderes pädagogisches oder sonstiges staatliches Interesse
  • Unterricht nach einem von der Schulaufsichtsbehörde genehmigten Lehrplan
  • Antrag

 

IV. Bezeichnung der Schule

Eine Verwechslung mit staatlichen Schulen und Ersatzschulen muss ausgeschlossen sein.

 

V. Staatliche Unterstützung

Bestimmte Ergänzungsschulen erhalten einen Zuschuss nach Maßgabe des Staatshaushaltsplanes, der ca. 10 % der etwaigen staatlichen Finanzhilfe entspricht, auf Antrag gewährleistet wird und ohne Rechtsanspruch ist.

Letzte Aktualisierung ( Dienstag, 29. Januar 2008 )