| Arbeitsrecht für Bildungseinrichtungen in freier Trägerschaft (Stuttgart) |
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| Von David Stoll | |
| Dienstag, 27. September 2011 | |
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Aus Gründen der Flexibilität setzen allgemeinbildende und berufsbildende Schulen zunehmend auf den Einsatz freier Mitarbeiter. Dies kann vor allem dann problematisch werden, wenn der feie Mitarbeiter überwiegend nur für eine Schule tätig wird. Arbeits- und Arbeitsvertragsrecht ist mehr und mehr in den Mittelpunkt des Tagesgeschäftes gerückt. Dabei ist zu beachten, dass Fehler beim Abschluss, der Gestaltung sowie Beendigung von Arbeitsverträgen schwerwiegende Folgen haben können.
In dem speziell auf private Bildungseinrichtungen ausgerichteten Seminar werden sämtliche für Privatschulen relevante Themen im Arbeitsrecht eingehend behandeln, wie z.B. Vorteile und Risiken unterschiedlicher Beschäftigungsverträge; Exkurs Steuerrecht: Wirtschaftsrisiken, Scheinselbständigkeit; Gestaltungs-, Befristungs- und Beendigungsmöglichkeiten von Verträgen und vieles mehr.
Termin: Dienstag, 27. September 2011
Ort: Kolping-Bildungswerk, Rosensteinstraße 30, 70191 Stuttgart
Zeit: 10 bis 15.30 Uhr
Anmeldeschluss: Dienstag, 20. September 2011
Zielgruppe: Das Seminar wendet sich an Schulleiter und Geschäftsführer sowie Personalleiter und weitere Verantwortliche aus dem Bildungsbereich. Unser Seminar bietet einen umfangreichen Überblick zu den Fragen des Arbeitsrechts in der täglichen Praxis der freien Bildungseinrichtungen.
Zielsetzung des Seminars: Zu Beginn werden Ihnen die verschiedenen Möglichkeiten der rechtlichen Gestaltung von Arbeitsverhältnissen aufgezeigt. Dabei beleuchtet Ihnen ein Exkurs ins Steuerrecht den wirtschaftlichen Risikoaspekt der Scheinselbständigkeit. Darüber hinaus erhalten Sie einen umfassenden Überblick über die Voraussetzungen von Befristungen sowie die Beendigungsmöglichkeiten von Arbeitsverhältnissen. Das Seminar beantwortet praxisrelevante Fragestellungen aus der Sicht freier Bildungseinrichtungen.
Programm: (Änderungen vorbehalten) I. Der Abschluss von Arbeitsverträgen
II. Änderungen im bestehenden Arbeitsverhältnis
III. Die Beendigung von Arbeitsverhältnissen
Seminargebühren:
Leistungen: Seminarunterlagen, Teilnahmezertifikat, Mittagessen, Tagungsgetränke, Gebäck
Referent: Rechtsanwalt Dr. Björn Lange, Kanzlei Schlatter (Mannheim, Heidelberg)
Mit Niederlassungen in Mannheim und Heidelberg ist die wirtschaftlich ausgerichtete Kanzlei Schlatter seit über 60 Jahren erfolgreich in der Metropolregion Rhein-Neckar tätig.
Nach seinem Jurastudium und Referendariat promovierte Björn Lange an der Universität Mannheim zum Thema der arbeitsgerichtlichen Befristungskontrolle und vertritt seine Mandanten seither als Rechtsanwalt in diesem komplexen Rechtsbereich. Als langjähriger Referent an Universität und in Unternehmen weiß Björn Lange auch komplizierte Sachverhalte anschaulich aufzubereiten und so auch für Fachfremde verständlich zu machen. Mit Björn Lange ist es uns gelungen, einen erfolgreichen Arbeitsrechtsexperten für unser neues Seminar zu gewinnen.
Anmeldungen:
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Sie sich mit dem Die Anmeldung ist verbindlich. Bei Nichtteilnahme oder Absagen innerhalb von 2 Wochen vor dem Seminar berechnen wir die volle Seminargebühr. Lassen Sie sich frühzeitig einen Platz in diesem Seminar reservieren, da die Teilnehmerzahl begrenzt ist - vielen Dank! Bei einer zu geringen Teilnehmerzahl behalten wir uns die Absage des Seminars vor.
VDP
Landesverband Baden-Württemberg e.V. E-Mail: vdp@vdp-bw.de |

