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Leitlinien des Verbandes Deutscher Privatschulen - Landesverband Baden-Württemberg e.V.
I. Ziele
Der Landesverband Baden-Württemberg tritt für eine umfassende rechtliche und finanzielle Gleichstellung der öffentlichen Schulen in freier Trägerschaft mit den öffentlichen Schulen in staatlicher Trägerschaft ein. Er fördert das freie Bildungswesen zum Nutzen der Allgemeinheit. Durch die Entwicklung von Inhalten und Formen besonderer pädagogischer Prägung vermittelt der Verband Impulse für das gesamte Schulwesen und die Erwachsenenbildung.
II. Grundsätze
- Grundgesetzlicher Auftrag: Die Schule in freier Trägerschaft nimmt eine öffentliche Aufgabe war. Ersatz- und Ergänzungsschulen sind vom Staat zu gewährleisten. Eine pluralistische Gesellschaft braucht ein vielfältiges Schulsystem.
- Wegbereiter: Die Schulen in freier Trägerschaft sind Wegbereiter für das gesamte Schulwesen. Die Vielfalt des heutigen Bildungswesens ist ohne freie Ideen und individuelle Initiativen undenkbar.
- Konstruktive Kritik: Schulen in freier Trägerschaft sind ein demokratisch legitimierter anderer Weg. Freie Schulen können Bildungsbedürfnisse aus der Gesellschaft und von Minderheiten flexibel und schnell befriedigen. Sie entwickeln und verantworten eigene pädagogische Modelle. Zudem schließen sie durch ihre Arbeit qualitative wie quantitative Lücken im staatlichen Angebot. Privatschulen stellen gewonnene Erfahrungen dem gesamten Schulwesen zur Verfügung.
- Grundlagen der Arbeit: Der VDP bindet seine Mitglieder weder weltanschaulich noch konfessionell oder parteilich. Er unterstützt seine Schulen in dem Ziel, die Schüler zu Humanität, zur Verständigungsbereitschaft gegenüber Andersdenkenden, zur Verantwortung gegenüber der Gesellschaft und zum Denken in internationalen Zusammenhängen zu erziehen.
- Aufgabengerechter Freiraum: Das gesamte Schulwesen steht unter der Aufsicht des Staates. Hierbei gilt der Grundsatz der Gleichwertigkeit von Schulen in freier Trägerschaft und entsprechenden staatlichen Einrichtungen, nicht der Grundsatz der Gleichartigkeit.
- Gleichrangigkeit von Ergänzungsschulen: Die Arbeit der auf die unterschiedlichen Bildungsbedürfnisse und auf neu auftretende Bildungsanforderungen ausgerichteten Ergänzungsschulen ist der Arbeit der Ersatzschulen gleichrangig.
- Kostengünstiges Angebot: Die Schulen in freier Trägerschaft sind im Vergleich zur staatlichen Schule für die öffentlichen Haushalte kostengünstiger. Eine angemessene Eigenbeteiligung der Schulträger und die Kostenbeteiligung der Eltern oder Schüler unterstreicht die Eigenverantwortung der freien Schulen.
- Gewährleistungsanspruch: Die Schulen in freier Trägerschaft sind nach bundesverfassungsgerichtlicher Entscheidung so zu sichern, dass Lehrziele und Einrichtungen nicht hinter denen staatlicher Schulen zurückstehen, keine Schulgelder erhoben werden müssen, die zu einer Sonderung der Schüler nach den Besitzverhältnissen der Eltern führen und die allgemeine Zugänglichkeit gefährden und die wirtschaftliche und rechtliche Stellung der Lehrkräfte gesichert ist.
- Grundsätze der Erwachsenenbildung: Konsequente Einhaltung des Subsidiaritätsprinzips, d. h. Angebote des Staates nicht dort, wo freie Träger die Bedürfnisse abdecken.
III. Aufgaben
Der VDP BW verfolgt seine Ziele und Zwecke vor allem durch die Erfüllung folgender Aufgaben:
- Sicherung und Weiterentwicklung der im Grundgesetz und in der Landesverfassung Baden-Württemberg verankerten Stellung der Bildungseinrichtungen in freier Trägerschaft
- Interessenvertretung der Bildungseinrichtungen in freier Trägerschaft gegenüber Gesetzgebung, Behörden, Parteien und sonstigen privaten oder öffentlichen Einrichtungen
- Informationsvermittlung und Öffentlichkeitsarbeit für Bildungseinrichtungen in freier Trägerschaft
- Unterstützung in juristischen Fragen, welche im Zusammenhang mit dem Betrieb der Bildungseinrichtung in freier Trägerschaft stehen
- Beratung in steuerrechtlichen Fragen, welche im Zusammenhang mit dem Betrieb der Bildungseinrichtung in freier Trägerschaft stehen
- Aufnahme und Pflege von Beziehungen zu fachverwandten Vereinigungen und Einrichtungen im In-und Ausland
Zudem bietet der Verband:
- Stellenvermittlung
- Beratung
- Fachinformationen
- Weiterbildung
- Erfahrungsaustausch
- Sonderkonditionen für Produkte und Dienstleistungen
VI. Struktur
Der VDP Baden-Württemberg ist ein selbstständiger Landesverband des Verbandes Deutscher Privatschulen. Er ist als Berufsverband anerkannt und als gemeinnütziger Verein eingetragen. Im Verband Deutscher Privatschulen gibt es außerdem den Bundesverband Deutscher Privatschulen mit Geschäftsstelle in Frankfurt/Main sowie weitere 9 Landesverbände.
1. Organe des VDP BW:
2. Geschäftsstelle:
Der VDP BW unterhält in Stuttgart eine Geschäftsstelle zur Unterstützung der Arbeit des Vorstands. Hier arbeiten der Geschäftsführer sowie die Referentin für Öffentlichkeitsarbeit sowie ein Büro mit mehreren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.
3. Arbeitskreise:
- Allgemeinbildende Schulen
- Berufsbildende Ersatzschulen
- Berufsbildende Ergänzungsschulen
In den Arbeitskreisen wird die pädagogische Arbeit geleistet – so können die Verbandsaufgaben noch wirksamer wahrgenommen werden.
V. Interne Kommunikationsregeln
- Wir hören einander zu und lassen uns ausreden
- Es zählt nur direkte Kommunikation
- Kritik wird sachlich und respektvoll vorgetragen
- Kritisiert wird die Sache oder das Verhalten, nie der Mensch
- Kritik gehört in die Teamsitzung, nicht an den Stammtisch
- Informationen sind eine Hol- und eine Bringschuld
- Jede Aufgabe bekommt einen Verantwortlichen
- Jeder geht vorbereitet zur Teamsitzung
- Wer Fehler macht übernimmt die Verantwortung
- Es zählen Handlungen und nicht Worte
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