| „Das freie Elternwahlrecht nach der Grundschule ist richtig, aber verfrüht.“ |
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| Von Pressemitteilungen | |
| Dienstag, 13. Dezember 2011 | |
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Die Abschaffung der verbindlichen Grundschulempfehlung ist deswegen zu begrüßen, weil dadurch der hohe Leistungsdruck von den Schülerinnen und Schülern in der Grundschule genommen wird und um den in § 26 Absatz 2 der „Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte" verankerten Mitwirkungsrechten der Eltern stärker gerecht zu werden.
Die Abschaffung der Verbindlichkeit muss mit einer besseren Beratung der Eltern einhergehen, weil ihnen mehr Verantwortung für die Bildungsbiographie ihrer Kinder übertragen wird. „Dass die Verbindlichkeit der Grundschulempfehlung abgeschafft wird, ist wichtig, damit der Leistungsdruck bei den Kindern sinkt. Zudem wird dieses eine konstruktivere Beratung zwischen Eltern und Lehrkraft ermöglichen, die sich vollkommen an den Bedürfnissen des Kindes ausrichtet", so Simon Windmiller, Vorsitzender des 9. Landesschülerbeirats. Die Landesregierung plant, das freie Elternwahlrecht schon in diesem Schuljahr einzuführen. Der Landesschülerbeirat kritisiert die vorschnelle Übertragung dieser Verantwortung an die Eltern. Dadurch wird es nicht möglich sein, dass die Eltern der jetzigen Viertklässler ein intensiveres Beratungsverfahren durchlaufen. „Gerade aber eine intensivere Beratung ist die Voraussetzung dafür, dass den Eltern in dieser wichtigen Weichenstellung mehr Verantwortung übertragen werden kann", so Simon Windmiller. Und weiter:„Eine überhastete Übertragung des Wahlrechts der Eltern aus rein politischen Beweggründen, kann vermehrt Fehlentscheidungen hervorrufen mit negativen Auswirkungen auf den Werdegang der betroffenen Schülerinnen und Schüler". Der Landesschülerbeirat fordert, dass die Abschaffung der verbindlichen Grundschulempfehlung erst im nächsten Schuljahr in Kraft tritt, sodass für die Eltern der heutigen Drittklässler eine intensivere Beratung und Vorbereitung noch möglich ist. „Es ist ein Widerspruch, dass die Ministerin einerseits die Verbindlichkeit der Grundschulempfehlung durch mehr Beratung ersetzen möchte, ohne aber dies beim ersten Durchgang umzusetzen", merkt Simon Windmiller an.
„Wir brauchen mehr Förderung anstatt weiterhin Sitzenbleiben!"
Im Schuljahr 2009/2010 wurden rund 18.000 Schülerinnen und Schüler in Baden Württemberg nicht in die nächste Klassenstufe versetzt. Das Instrument des zwanghaften Wiederholens wegen einer ausbleibenden Leistungserbringung sollte keinem modernen Repertoire pädagogischer Maßnahmen angehören. „Sitzenbleiben kommt aus einer Zeit, in der man die Schüler noch mit dem Rohrstock zum Lernen brachte. Dies ist längst überholt! Empirische Untersuchungen belegen dies", so Benedikt Jordan, Pressebeauftragter des Landesschülerbeirats. Die Schüler werden durch das Sitzenbleiben nicht unterstützt, sondern „abgeschoben". Dies hat oftmals fatale Folgen. Die betroffenen Schüler werden aus ihrer vertrauten sozialen Umgebung herausgerissen und nehmen dies häufig als Isolation und frustrierenden Misserfolg wahr. „Dass circa 3000 Kinder in der Grundschule nicht versetzt werden, ist nicht mit dem Ziel vereinbar, in den jungen Jahren eine positive Einstellung zur Schule und Spaß am Lernen zu erzeugen. Diese Tatsache repräsentiert eher die Einstellung: Entweder du passt in das System oder du wirst abgeschoben. Gute Bildung funktioniert nur, wenn jeder einzelne Schüler individuell gefördert und gefordert wird", so Jordan. Beim Sitzenbleiben wird das „Problem" eines leistungsschwachen Schülers nicht behoben, sondern in die nächste Klasse verschoben. Denn eine Leistungssteigerung des betroffenen Schülers bleibt trotz Wiederholung der Klassenstufe in den meisten Fällen aus. Bei 54 Prozent der „Sitzenbleiber" sind keine Leistungsverbesserungen festzustellen. Viele Schüler verschlechtern sich eher noch, trotz des Wiederholens der Klasse. Auch den versetzten Schülerinnen und Schülern der Klasse nützt die Nichtversetzung leistungsschwacher Schüler nicht, zumindest nicht im Sinne eines Anstiegs der Gesamtleistung (vgl. Klemm 2009). Letztendlich verursacht das Sitzenbleiben immense Kosten. Nach Berechnungen des Pisa Koordinators Andreas Schleicher belaufen sich die gesamtgesellschaftlichen Kosten insgesamt auf durchschnittlich 15.000 - 18.000 Euro pro betroffenen Schüler. Allein in Baden-Württemberg ist das eine Summe von knapp 300 Millionen Euro pro Jahr. „Weder der soziale noch der pädagogische Nutzen sind beim Sitzenbleiben gegeben. Die Abschaffung des Sitzenbleibens darf aber auch nicht ersatzlos sein. Die durch die Abschaffung des Sitzenbleibens freiwerdenden Gelder müssen sinnvoller in die individuelle Förderung und in kleinere Klassen investiert werden, so dass leistungsschwache Schüler frühzeitig Unterstützung und Beratung erhalten können", so Jordan.
„Eine demokratischere Schulkonferenz ist die Voraussetzung für die anstehenden schulpolitischen Entscheidungen vor Ort. Die Drittelparität noch dieses Schuljahr einführen!"
Die Schulkonferenz ist ein gemeinsames Entscheidungs- und Anhörungsorgan an den Schulen Baden-Württembergs. Gerade weil die Schulkonferenz die Zusammenarbeit der Vertreter der Schüler- Eltern- und Lehrerschaft fördert, hat deren Struktur eine zentrale Bedeutung für das Klima in der ganzen Schulgemeinschaft. Die ungleiche Stimmenvergabe zu Gunsten der gegenüber Schüler- und Elternschaft mehrheitlich vertretenen Lehrkräfte, steht im Konflikt zu unseren Ansprüchen an ein demokratisches Schulwesen. Der Schüler und die Schülerin müssen als zentrale Adressaten jeglicher Bemühungen in der Bildung auf Augenhöhe in die Schulgestaltung einbezogen werden. „Die Kleinhaltung der Schüler durch undemokratische Strukturen widerspricht der Idee, dass die Schule ein Ort für erste Berührungspunkte mit Demokratie und Politik sein kann. Wir Schülervertreter wachsen an der stärkeren Verantwortung durch die Drittelparität Wer eine Bürgergesellschaft will, muss damit in der Schule beginnen", so Windmiller. Die Landesregierung plant laut Koalitionsvertrag die Einführung einer paritätischen Besetzung. Dies ist sehr zu begrüßen. Jedoch vermisst der 9. Landesschülerbeirat eine konkrete Aussage der Kultusministerin Warminski-Leitheußer, wann mit der Drittelparität zu rechnen ist. „Die Einführung der Drittelparität zur Stärkung der Schulgemeinschaft ist kostenneutral. Hier kann bildungspolitisch viel bewegt werden, ohne, dass man über Geld debattieren muss. Es kommt also nur auf den politischen Willen an ", so Windmiller. Vor diesem Hintergrund fordert der 9. Landesschülerbeirat noch in diesem Schuljahr die paritätische Besetzung. Gerade im Hinblick auf die großen bildungspolitischen Neuerungen wie die Einführung der Gemeinschaftsschule und eines G9-Zuges an Gymnasien, müssen die Schüler und Eltern mehr Beteiligungsrechte haben. Die demokratische Struktur der Schulkonferenz stellt also die Voraussetzung für die bildungspolitischen Akzente der grün-roten Bildungspolitik dar. |

