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Was sind Schulen in freier Trägerschaft? Drucken E-Mail

Zum öffentlichen Schulwesen gehören in der Bundesrepublik Deutschland die staatlichen Schulen und auch aus sehr langer Tradition heraus eine Vielzahl von Schulen in freier Trägerschaft (Privatschulen). Besonders in Baden-Württemberg existieren zahlreiche konfessionell, weltanschaulich oder durch besondere pädagogische Interessen und Konzepte geprägte private Schulen, die das staatliche Schulangebot abrunden und ergänzen. Schulen in freier Trägerschaft werden durch das Grundgesetz geschützt (Artikel 7 Absatz 4 Grundgesetz ).

Bei einer Schule in freier Trägerschaft handelt es sich um eine Schule, die weder vom Land noch von der Kommune oder Kommunalverbänden unterhalten wird. Sie hat weltanschauliche, pädagogische und wirtschaftliche Freiräume und kann von Eltern sowie Schülerinnen und Schülern frei gewählt werden. Sie hat das Recht der freien Auswahl von Schülerinnen und Schülern sowie Lehrkräften.

Schulen in freier Trägerschaft gibt es im allgemeinbildenden Bereich als Alternative zu den staatlichen Grund- und weiterführenden Schulen. Hier kann selbstverständlich ein anerkannter Schulabschluss erworben werden. Privatschulen finden sich aber insbesondere auf dem großen Gebiet der Berufsausbildung – hier können in einer schulischen Vollzeitausbildung anerkannte Berufe erlernt werden, darüber hinaus gibt es viele Ausbildungen nur an Einrichtungen in freier Trägerschaft. Zu den Schulen in freier Trägerschaft gehören auch die privaten Fachhochschulen und Hochschulen und die Träger der Erwachsenen- und Weiterbildung. Sprachkurse zur Integration werden zum Beispiel von Privatschulen angeboten.

Letzte Aktualisierung ( Donnerstag, 15. März 2007 )