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Wer profitiert von Schulen in freier Trägerschaft? Drucken E-Mail

Schülerinnen und Eltern:

Sie erhalten ein vielfältiges Angebot religiöser und pädagogischer Schulkonzepte. Es ist das Recht der Eltern, aus dem Angebot staatlicher und freier Schulträger diejenige Schule auszuwählen, welche den eigenen Vorstellungen am besten entspricht.

Kommunen und Landkreise:

Schulen in freier Trägerschaft stellen einen beachtlichen Standortvorteil dar. Unternehmen achten immer mehr darauf, ob für ihre Mitarbeiter/innen eine gute Infrastruktur an Schulen in freier Trägerschaft besteht.

Außerdem bringen freie Schulen eine erhebliche Kostenersparnis für die öffentlichen Haushalte; ingesamt ergibt sich für die Kommunen eine Ersparnis in dreistelliger Millionenhöhe. Eine Schule in freier Trägerschaft stellt für die Kommune einen Glücksfall dar, denn diese übernimmt die Schulerrichtungskosten (Grundstück, Baukosten, Einrichtungskosten etc.), die laufenden Sachkosten (Reinigung, Strom, Heizung, Lehr- und Lernmittel, Pflege der Schulanlage, Reparaturen, Verwaltungsaufwendungen etc.) und die Personalkosten (Während die Lehrerkosten der staatlichen Schulen vom Land übernommen werden, müssen die Kommunen die Personalkosten für Verwaltungsangestellte und technische Angestellte finanzieren. Die Schulen in freier Trägerschaft nehmen den Kommunen diese Kosten ab.).

Das staatliche Schulsystem:

Es kann innovative Schulkonzepte und neue pädagogische Wege übernehmen, die erfolgreich von Schulen in freier Trägerschaft erprobt wurden, wie dies auch in der Vergangenheit vielfach geschehen ist. Die Idee der Ganztagsschule ist beispielsweise eine private.

Letzte Aktualisierung ( Dienstag, 29. Januar 2008 )